Metricure® 500 mg

Suspension zur intrauterinen Anwendung für Rinder

Bezeichnung des Tierarzneimittels

Metricure 500 mg Suspension zur intrauterinen Anwendung für Rinder

Zusammensetzung

Jeder Polyethylen-Injektor à 19 g enthält:

Wirkstoff(e):

Cephapirin                    500 mg
(als Cephapirin-Benzathin)

Cremige, ölige und sterile Suspension

Zieltierart(en)

Rind

Anwendungsgebiet(e)

Zur Behandlung der subakuten und chronischen Endometritis der Kuh (mindestens 14 Tage post partum), verursacht durch Cephapirin-empfindliche Bakterienarten. Zu den Cephapirin-empfindlichen Endometritis-Erregern gehören Arcanobacterium (Corynebacterium) pyogenes und anaerobe Bakterien wie Fusobacterium necrophorum und schwarzpigmentierende gramnegative Anaerobier.

Gegenanzeigen

Nicht anwenden bei Tieren
– mit Überempfindlichkeit gegen Cephalosporine
– mit schweren Nierenfunktionsstörungen.

Besondere Warnhinweise

Besondere Warnhinweise:
Gegenüber intrauterinen Infektionen mit Arcanobacterium pyogenes ist mit einer variablen Wirksamkeit zu rechnen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Anwendung bei den Zieltierarten:
Bei der Anwendung des Tierarzneimittels sind die offiziellen und örtlichen Richtlinien für den Einsatz von Antibiotika zu beachten. Die Anwendung des Tierarzneimittels sollte nach Durchführung einer Empfindlichkeitsprüfung der vom Tier isolierten Bakterien erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist, sollte die Therapie auf lokalen epidemiologischen Informationen zur Erregersensitivität (auf regionaler, betrieblicher Ebene) basieren. Eine von den Vorgaben der Fachinformation abweichende Anwendung des Tierarzneimittels kann die Prävalenz von Bakterien, die gegen Cephapirin resistent sind, erhöhen und den Behandlungserfolg verringern.

Nebenwirkungen

Rind:                                                                            

Selten (1 bis 10 Tiere / 10.000 behandelte Tiere):Überempfindlichkeitsreaktion
Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte):Allergische Reaktion,

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte zuerst Ihrem Tierarzt mit. Sie können Nebenwirkungen auch an den Zulassungsinhaber unter Verwendung der Kontaktdaten am Ende dieser Packungsbeilage oder über Ihr nationales Meldesystem melden. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu senden. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.

Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung

Intrauterine Anwendung.
Unter Verwendung einer der mitgelieferten Seminetten wird der Inhalt eines Injektors in die Gebärmutter eingebracht.
Im Allgemeinen ist eine Behandlung ausreichend.

Bei Tieren, die besamt wurden, erfolgt die Anwendung des Tierarzneimittels ein Tag nach der Besamung.

Hinweise für die richtige Anwendung

Injektor vor Gebrauch gut schütteln.

Wartezeiten

Milch:                          Null Tage
Essbare Gewebe:                      1 Tag

Besondere Lagerungshinweise

Nicht über 25 °C lagern.

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Sie dürfen dieses Tierarzneimittel nach dem auf dem Etikett dem Behältnis angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung

Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden. Diese Maßnahmen dienen dem Umweltschutz. Fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind.

Einstufung von Tierarzneimitteln

Tierarzneimittel, das der Verschreibungspflicht unterliegt.

Zulassungsnummern und Packungsgrößen

Zul.-Nr. 34119.00.00

Injektoren aus Polyethylen.

Packungsgrößen:
Karton mit        10 Injektoren à 19 g, 10 Seminetten, 10 Plastikhandschuhen

Karton mit        12 Injektoren à 19 g

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage

05/2024

Detaillierte Angaben zu diesem Tierarzneimittel sind in der Produktdatenbank der Europäischen Union verfügbar (https://medicines.health.europa.eu/veterinary).

Verschreibungspflichtig