T 61

Injektionslösung für Hunde, Katzen, Nerze, Rinder, Pferde, Schweine, Tauben, Ziervögel, Hamster, Meerschweinchen, kleine Labortiere

Bezeichnung des Tierarzneimittels

T 61 Injektionslösung
für Hunde, Katzen, Nerze, Rinder, Pferde, Schweine, Tauben, Ziervögel, Hamster, Meerschweinchen, kleine Labortiere

Zusammensetzung

1 ml Lösung enthält:

Wirkstoffe:

Embutramid                                                                                    200,00 mg
Mebezoniumiodid                                                                             50,00 mg
Tetracainhydrochlorid                                                                         5,00 mg

Klare, farblose Injektionslösung.

Zieltierart(en)

Hund, Katze, Nerz, Rind, Pferd, Schwein, Taube, Ziervogel, Hamster, Meerschweinchen, kleine Labortiere

Anwendungsgebiet(e)

Euthanasie

Gegenanzeigen

Nicht anwenden bei:
– Tieren, die bei Bewusstsein sind.
– trächtigen Tieren.

Besondere Warnhinweise

Besondere Warnhinweise:

Bei Tieren mit Herzinsuffizienz oder Kreislaufschwäche kann die Wirkung des Tierarzneimittels aufgrund eines langsameren Transports zu den Zielgeweben verzögert und schwächer als erwartet sein. Gelegentlich verzögert eintretender Herzstillstand.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Anwendung bei den Zieltierarten:

Nur zur Anwendung durch Tierärzte.
Das Tierarzneimittel soll nur an bewusstlose (narkotisierte) Tiere verabreicht werden, um ein unter ungünstigen Umständen mögliches Ersticken bei Bewusstsein auszuschließen.
Die Anwendung des Tierarzneimittels muss mit größter Sorgfalt erfolgen.
Bei der intravenösen Injektion ist die korrekte intravasale Injektion der gesamten Dosis unbedingt und in jedem Fall sicherzustellen. Die Verwendung eines Venenverweilkatheters kann von Vorteil sein.

Darüber hinaus besteht das Risiko von fehlgeschlagenen Injektionen oder von Selbstinjektionen, wenn sich das Tier verteidigt.

Der Verzehr euthanasierter Tiere durch andere Tiere kann zu Sekundärintoxikationen bis hin zum Tod führen. Tiere, die mit diesem Tierarzneimittel euthanasiert wurden, sollten gemäß den nationalen gesetzlichen Vorgaben entsorgt werden, um sicherzustellen, dass andere Tiere keinen Zugang zu Kadavern haben oder von diesen fressen können.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Das Tierarzneimittel darf nur von einem praktizierenden Tierarzt verabreicht werden. Dieses Produkt ist für den Menschen tödlich. Es darf nicht bei Tierbesitzern gelassen werden.

Der direkte Kontakt mit dem Produkt ist unbedingt zu vermeiden. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke sind zu entfernen.
Falls das Präparat versehentlich in Wunden, Unterhaut oder auf die Haut des Anwenders gelangt, ist es erforderlich, benetzte Stellen sofort mit Wasser und Seife gründlich abzuwaschen und gut nachzuspülen, die Einstichstelle ist auszudrücken.
Nach Augenkontakt die Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden ist ein Arzt zu konsultieren.
Nach versehentlicher oraler Aufnahme oder Fehlinjektion ist ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Weisen Sie darauf hin, dass es sich um ein Mittel zur Euthanasie handelt, und zeigen Sie dem Arzt die Packungsbeilage oder das Etikett.
Der Patient darf nicht unbeaufsichtigt bleiben.

Hinweis für medizinisches Fachpersonal: Die Konzentrationen von Embutramid, Mebenzoniumiodid und Tetracainhydrochlorid in diesem Tierarzneimittel sind so hoch, dass die versehentliche Injektion oder Einnahme kleiner Mengen schwerwiegende Folgen haben können und beim Menschen möglicherweise tödlich sein können. Notfallmaßnahmen sollten auf die Aufrechterhaltung der Atmung und der Herzfunktion gerichtet sein und je nach Ausmaß der Exposition und Symptome eine kardiopulmonale Wiederbelebung und erforderlichenfalls eine Hämodialyse sowie eine unterstützende Therapie (Atropin, Neostigmin, N-Acetylcystein) umfassen. Mögliche Gegenmittel sind Neostigmin und die Behandlung mit N-Acetylcystein (gegen Leberschäden).

Trächtigkeit:

Nicht bei trächtigen Tieren anwenden.

Wesentliche Inkompatibilitäten:

Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Tierarzneimittel nicht mit anderen Tierarzneimitteln gemischt werden.

Nebenwirkungen

Hund, Katze, Nerz, Rind, Pferd, Schwein, Taube, Ziervogel, Hamster, Meerschweinchen, kleine Labortiere:

Sehr selten (< 1 Tier / 10.000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte):Konvulsion Exzitation Gefäßveränderung1,2 Lungenstauung2, Lungenödem2 Hämolyse2
1 Endothelschaden
2 histopathologische Veränderungen

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte zuerst Ihrem Tierarzt mit. Sie können Nebenwirkungen auch an den Zulassungsinhaber unter Verwendung der Kontaktdaten am Ende dieser Packungsbeilage oder über Ihr nationales Meldesystem melden. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu senden. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.

Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung

Intravenöse Anwendung
Anwendung soll nur am bewusstlosen (narkotisierten) Tier erfolgen.

Hund: 0,3 ml des Tierarzneimittels pro kg Körpergewicht (KGW)
Pferd, Schwein, Rind: 4 bis 6 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg KGW

Die Injektion soll zügig, aber nicht zu schnell erfolgen.

Intrakardiale Anwendung
Anwendung soll nur am bewusstlosen (narkotisierten) Tier erfolgen.

Hund: 0,3 ml des Tierarzneimittels pro kg Körpergewicht (KGW)

Intrapulmonale Anwendung
Anwendung soll nur am bewusstlosen (narkotisierten) Tier erfolgen.

Hund bis 10 kg:                        0,7 bis 1,0 ml des Tierarzneimittels pro kg KGW
Hund über 10 kg:                      10 bis 20 ml des Tierarzneimittels je nach Gewicht des Tieres

Die günstigste Stelle für die intrapulmonale Injektion befindet sich im oberen Brustkorbdrittel, dicht hinter dem kaudalen Rand des Schulterblattes. Eine ausreichend lange und scharfe Kanüle sollte etwas ruckartig schräg in Richtung auf den Ellbogenhöcker der anderen Körperseite eingestochen werden.

Katze unter 5 kg:                      3-5 ml des Tierarzneimittels pro Tier
Katze über 5 kg:                       10 ml des Tierarzneimittels pro Tier

Die Injektion erfolgt am zweckmäßigsten bei Bauchlage des Tieres, mit einer ausreichend langen und scharfen Kanüle, etwa 2 bis 3 cm unterhalb der Wirbelsäule im mittleren Teil des Brustraumes schräg nach vorn in Richtung auf den Ellbogenhöcker der anderen Körperseite.

Nerz:                           0,5 bis 1,0 ml des Tierarzneimittels pro Tier

Taube, Ziervogel, Hamster, Meerschweinchen, kleine Labortiere:
0,5 bis 2 ml des Tierarzneimittels pro Tier

Wartezeiten

Es ist sicherzustellen, dass keine Tierkörperteile oder Nebenprodukte von Tieren, die mit diesem Präparat euthanasiert wurden, für den menschlichen oder tierischen Verzehr verwendet werden.

Besondere Lagerungshinweise

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Für dieses Tierarzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
Dauer der Haltbarkeit nach Anbruch des Behältnisses: 28 Tage
Nach Ablauf dieser Frist sind im Behältnis verbleibende Reste des Arzneimittels zu verwerfen.

Sie dürfen dieses Tierarzneimittel nach dem auf dem Karton und dem Behältnis angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung

Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden. Diese Maßnahmen dienen dem Umweltschutz.

Fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind.

Einstufung von Tierarzneimitteln

Tierarzneimittel, das der Verschreibungspflicht unterliegt.

Zulassungsnummern und Packungsgrößen

Zul.-Nr. 6489202.00.00
Packungsgrößen: 50 ml

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage

01/2024.

Detaillierte Angaben zu diesem Tierarzneimittel sind in der Produktdatenbank der Europäischen Union verfügbar (https://medicines.health.europa.eu/veterinary).

Verschreibungspflichtig