Rechtsvorschriften
Die epidemiologischen Daten unterstreichen die Notwendigkeit der Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen in Zuchtgeflügelbeständen und Aufzuchtherden für die Legehennenhaltung sowie in Mastgeflügelbeständen. Stellen doch sowohl lebende Tiere als auch Geflügelprodukte eine bedeutende Eintragsquelle für Salmonellen in die Lebensmittelkette dar. Deshalb umfasst das deutsche Bekämpfungsprogramm alle Ebenen der Primärproduktion wie z. B. die Futtermittelherstellung, die Geflügelzucht und Geflügelaufzucht für die Legehennenhaltung sowie Maßnahmen für die Schlachtung von Zucht- und Aufzuchthühnern und die Nutzung von Eiern aus der Geflügelzucht (Bekämpfungsprogramm BRD).
Ziel ist eine stetige Reduktion der Salmonellen-Prävalenz auf unter 1 Prozent, wie sie in der Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern (EG 2160/2003) vorgeschrieben ist. Die einzelnen Maßnahmen und Schritte, um dieses Ziel zu erreichen wie Pflichtimpfungen, Untersuchungsintervalle auf Salmonellen, Probenentnahme, Bekämpfungsmaßnahmen und Vermarktungsvorschriften sind in den folgenden Verordnungen festgelegt.
- Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 der Kommission zur Durchführung der Verordnung Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels zur Eindämmung der Prävalenz bestimmter Salmonellen-Serotypen bei Legehennen der Spezies Gallus gallus und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005
- Verordnung (EG) 1003/2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels zur Senkung der Prävalenz bestimmter Salmonella-Serotypen bei Zuchtherden von Gallus gallus und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
- Verordnung EG Nr.1237/2007 [Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Entscheidung 2006/696/EG hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus mit Salmonellen infizierten Legehennenherden
- Verordnung (EG) Nr. 1177/2006 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen über die Anwendung von spezifischen Bekämpfungsmethoden im Rahmen der nationalen Programme zur Bekämpfung von Salmonellen beim Geflügel
- Verordnung (EG) Nr. 646/2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsziel zur Senkung der Prävalenz von Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium bei Masthähnchen und zu Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1091/2005
Das entsprechende Nationale Bekämpfungsprogramm und seine Durchführung regelt in Deutschland rechtsverbindlich die so genannte „Hühner-Salmonellen-Verordnung“ (Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn). |