Impfempfehlungen
Generell ist als Routineprophylaxe eine Impfung der Junghennen zwei- bis dreimal mit SE-Lebendimpfstoff und bei der Umstallung in den Legebetrieb mit SE-Totimpfstoff per Injektion zu empfehlen.
Der Zentralverband Deutscher Geflügelzüchter (ZDG) empfiehlt das niedersächsische Programm zur freiwilligen Salmonellenbekämpfung bei Hühnern und schreibt für gefährdete Legehennebestände, die entweder einen positiven SE- oder ST-Befund haben, mehrere Altersgruppen gemeinsam halten oder bei denen Ställe oder Stallabteilungen durch gemeinsame Kot-, Futter- oder Eierbänder miteinander verbunden sind, folgende Impfungen vor:
I. Zusätzliche Impfung mit SE-Totimpfstoff
a) Betriebe mit positivem SE-Befund im vorangegangenen Durchgang
b) Betriebe, deren Ställe durch gemeinsame Kot- und Eierbänder miteinander Verbindung haben.
In diesen Betrieben dürfen ab dem 01.09.2007 nur noch Junghennen eingestallt werden, die zwei- bis dreimal mit SE-Lebendimpfstoff über das Trinkwasser und vier Wochen vor der Umstallung in den Legebetrieb einmal mit SE-Totimpfstoff per Injektion geimpft wurden.
II. Zusätzliche Impfung mit SE- und ST-Totimpfstoff, ggf. Kombivakzine
a) Betriebe mit positiven ST-Befund in dem vorangegangenen Durchgang
b) Betriebe mit gemeinsamer Haltung mehrerer Altersgruppen.
In diesen Betrieben dürfen ab dem 01.09.2007 nur noch Junghennen eingestallt werden, die zwei- bis dreimal mit SE-Lebendimpfstoff über das Trinkwasser und vier Wochen vor der Umstallung in den Legebetrieb mit SE- und ST-Totimpfstoff, ggf. Kombinationsimpfstoff per Injektion geimpft wurden.
III. Zusätzliche Doppelimpfung mit SE-Totimpfstoff
In Elterntieraufzuchtbetrieben für den Legebereich sollen Junghennen zusätzlich zweimal im Abstand von 4 – 6 Wochen mit SE-Totimpfstoff per Injektion geimpft werden.
IV. Zusätzliche Impfung in der Legepause
Hennen in der Legepause sind einmal mit SE-Lebendimpfstoff über das Trinkwasser zu impfen.
Impfung gegen S. gallinarum / pullorum sind dagegen verboten. Positive Bestände müssen ausgemerzt werden