Erregernachweis

Zur Absicherung der Diagnose ist ein Erregernachweis erforderlich. Dieser erfolgt durch die bakteriologische Kotuntersuchung (Sammelkot zur Bestimmung des Herdenstatus), Brutstaub, Futter, Eier sowie durch die Untersuchung von Dottersackinhalt, Leber, Herzblut, Kropf oder Mekonium (Leyk und Piontkowski 2006).

Es werden Selektivnährböden nach nicht-selektiver Voranreicherung verwendet, um die Erreger anschließend mittels PCR, elektrischer Impedanzmessung oder immunologischer Verfahren nachzuweisen.

Ein indirekter Erregernachweis durch Frischagglutinationshemmtest, Serumschnellagglutinationstest,
Langsamagglutinationshemmtest oder ELISA (kommerzielle Testkits) ist nur bedingt möglich (Methner 2005).