Anwendung

Auf Grund ihrer oralen Verabreichung über das Futter werden sie auch als Futterzusatzstoffe bezeichnet. Es handelt sich dabei jedoch nicht um „Fütterungsarzneimitteln“, die vom Tierarzt verschrieben werden müssen und dem Arzneimittelrecht unterliegen. Die Verwendung von Zusatzstoffen in der Tierernährung wird durch die Verordnung (VO) 1831/2003 der Europäischen Gemeinschaft (EG) geregelt.