Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine Virusinfektion mit dem Lyssa-Virus. Dabei handelt es um ein einsträngiges, behülltes RNA-Virus aus der Familie der Rhabdoviren. Dies ist ein auf Nervenzellen spezialisiertes Virus, das vor allem direkt durch Biss mit Kontakt zu infiziertem Speichel übertragen wird. Es gibt jedoch auch Fallberichte über aerogene Übertragungen bei Menschen, Hunden oder Füchsen nach Aufenthalt in von infizierten Fledermäusen bewohnten Höhlen.
Auch orale Infektionen sind möglich, kommen aber selten vor (Suter und Hartmann 2006). Nahezu alle warmblütigen Spezies sind empfänglich, so auch alle Haus- und Nutztiere sowie der Mensch. In Europa ist der Hauptüberträger und der wichtigste Reservoirwirt der Rotfuchs (König, Moritz und Thiel 2007). Für Europäer sind Hundebisse die häufigste Infektionsquelle (König, Moritz und Thiel 2007). Auf Grund der Bedeutung der Tollwut als Anthropozoonose werden in Deutschland und anderen Ländern Europas bereits seit vielen Jahren Tollwutimpf-Köder ausgelegt, um einen Rückgang der Wild-Tollwut zu erreichen. Seit 2008 gilt Deutschland als frei von der Tollwut.
Beim Menschen treten jährlich etwa 55.000 Tollwutfälle auf, davon 2/3 in Indien (Edigkaufer 2006).
Das Virus vermehrt sich zunächst an der Eintrittsstelle und tritt nach einer unterschiedlich langen Zeit (Tage- Monate) in die neuromuskulären Endplatten über. Von dort breitet sich das Virus entlang der Axone in Richtung ZNS und von dort in die Speicheldrüsen aus. Die natürliche Inkubationszeit beträgt 2-24 Wochen (Suter und Hartmann 2006). Bei Bissverletzungen in der Nähe des Kopfes kann sich die Inkubationszeit durchaus auf nur 10-14 Tage verkürzen (König, Moritz und Thiel 2007). Der sich anschließende klassische Tollwutverlauf geht beim Hund mit unterschiedlich stark ausgeprägten Verhaltensänderungen und weiteren neurologischen Symptomen einher. Weiterhin charakteristisch ist starkes Speicheln, das auf Schluckstörungen zurückzuführen ist (Suter und Hartmann 2006). Mit dem Einsetzen der klinischen Symptome ist der Verlauf stets tödlich.
Nach dem Tierseuchengesetzt ist die Tollwut anzeigepflichtig, weshalb ein Tollwutverdacht unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden muss. Impfungen nach einer bereits erfolgten Infektion sind ebenso wie jegliche therapeutische Maßnahmen verboten. Zwar besteht in Deutschland für Hund und Katze keine Impfpflicht, sollte aber schon zu Gunsten des eigenen Schutzes erwogen werden. Außerdem werden ungeimpfte Tiere, die Kontakt zu einem tollwütigen Tier hatten, ausnahmslos getötet (Tollwutverordnung). Darüber hinaus ist eine Tollwutimpfung notwendig, um das Tier mit auf Reisen nehmen zu können. Als Impfstoff stehen inaktivierte Mono- und Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Das notwendige Impfintervall ist nach der Grundimmunisierung vom verwendeten Impfstoff abhängig (Herstellerhinweis). Die Tollwutimpfung der Firma Intervet muss bei Hund und Katze alle drei Jahre aufgefrischt werden.
Merke:
Die Tollwut ist eine stets tödlich endende, anzeigepflichtige Infektionskrankheit für Mensch und Tier. Daher sollten Hunde schon aus Gründen der eigenen Sicherheit unbedingt regelmäßig gegen Tollwut geimpft werden. Mit dem Impfstoff von Intervet ist eine Auffrischimpfung nur alle drei Jahre notwendig!