Infektionsrisiko & Schutzmaßnahmen

Probleme mit Katzenschnupfen treten überwiegend in Beständen mit vielen jungen Katzen, in Katzenpensionen und in Tierheimen auf (Hartmann, Hein 2002).

Ist die Infektion in Tierbeständen endemisch, kann sie wahrscheinlich über Monate bis Jahre bestehen, und klinische Symptome werden bei einzelnen Tieren über Wochen beobachtet (Hartmann 2003).

Sollten Sie Ihre Katze in einer Tierpension oder einem Tierheim unterbringen wollen, informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt vorher rechtzeitig über mögliche Schutzmaßnahmen.

Aber auch wenn Sie für einen größeren Katzenbestand (Mehrkatzenhaushalt, Tierpension, Katzenzucht) verantwortlich sind, sollten sie sich über die möglichen vorbeugenden Maßnahmen informieren.

Impfung

Obwohl die Core-Impfung (Pflichtimpfung) gegen Katzenschnupfen (FHV, FCV) seit Jahren Routine ist, kann leider noch längst nicht von einer flächendeckenden Impfung die Rede sein (Huebner 2008).

Die Impfung gegen C. felis wird zwar zu den Non-Core-Imfpungen (Wahlimpfung) gezählt, sollte jedoch insbesondere bei Katzen in Katzenzuchten, -pensionen und Tierheimen unbedingt durchgeführt werden, da diese Tiere einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind (Hartmann 2008).

In Deutschland stehen dafür gegenwärtig sowohl Totimpfstoffe, als auch Lebendimpfstoffe zur Verfügung, die attenuierte Chlamydienstämmen enthalten (Hartmann 2008).

Solche attenuierten Lebendimpfstoffe, die auch als Kombinationsimpfstoffe gegen den Katzenschnupfenkomplex eingesetzt werden, bieten den besten Schutz gegen Infektionen mit C. felis (Green, Sykes 2006).

Totimpfstoffe induzieren dagegen eine geringere Immunität und die Gefahr eines so genannten Injektions-assoziierten Fibrosarkoms, auch als impfassoziiertes Sarkom bezeichnet (injection associated sarcoma = ISAS), ist größer.(Anonymus 2008).

Details siehe Fokusthema „Impfungen von Hund & Katze“.

Allerdings können auch die attenuierten Lebenimpfstoffe die Schleimhautbesiedelung durch Chlamydien und die Erregerausscheidung nicht vollständig verhindern. Doch reduzieren sie die Vermehrung der Erreger sowie die damit verbundenen klinischen Symptome um ein Vielfaches (Green, Sykes 2006).

Merke

Die Impfung gegen Chlamydien verhindert nicht die Infektion, reduziert aber die Vermehrung der Erreger und damit auch die Schwere der klinischen Symptome bei infizierten Katzen (Sykes 2005).

Da Kätzchen bis zu einem Alter von 7-9 Wochen noch durch maternale Antikörper gegen eine Infektion mit C. felis geschützt sind (Green, Sykes 2006), sollten Katzenwelpen für einen optimalen Schutz je nach verwendetem Impfstoff ab einem Alter von 8 oder 9 Wochen die erste Impfung gegen C. felis erhalten. Die erste Wiederholung erfolgt dann 3 bis 4 Wochen später. Daran schließt sich eine jährliche Wiederholungsimpfung an (StIKo Vet 2006).

Die Impfung gegen C. felis wird auch für Zuchten mit bestehender Chlamydienproblematik empfohlen, da selbst durch eine natürliche Infektion nur eine geringe Immunität induziert wird. Durch die Impfung wird diese verstärkt (Anonymus 2008, Hartmann 2008, Sykes 2005).

Reinigung & Desinfektion

Die Übertragung des Erregers kann ebenfalls durch gezielte Hygiene, Quarantäne und Desinfektionsmaßnahmen in Katzenbeständen eingedämmt werden. Der Erreger lässt sich leicht durch Reinigungsmittel inaktivieren, ist aber gegenüber Säuren und Laugen stabil (Green, Sykes 2006; Hartmann 2003 und Sykes 2005).

Hierbei ist daran zu denken, dass die Erregerausscheidung bis zu 60 Tagen oder länger möglich ist. Bei Zimmertemperatur ist die Überlebenszeit der Erreger jedoch auf wenige Tage beschränkt, bei 4°C können sie jedoch bis zu einem Monat überleben (Huebner 2008).

Besondere Empfehlungen für Katzenzuchten, Tierheime, Pensionen, Mehrkatzenhaushalte, Ausstellungskatzen
Infektionen mit Chlamydien halten sich in Katzenbeständen wahrscheinlich über Monate bis Jahre. Deshalb stellen Chlamydien vor allem in Katzenzuchten ein Problem dar.

Empfehlungen zur Prophylaxe Bekämpfung in Zuchtbeständen (Anonymus 2008 und Hartmann 2008):

  • Neue Katzen sollten zunächst getestet und separat gehalten werden – klinische Symptome zeigen sich oft erst nach Umgebungswechsel.
  • Zuchtkatzen regelmäßig impfen, am besten kurz vor der Paarung, um einen guten Schutz für die Welpen aufzubauen, damit die immunologische Lücke bis zur Impfung der Welpen so kurz wie möglich ist.
  • Katzen während der Trächtigkeit nicht impfen (v.a. nicht mit Lebendimpfstoffen)
  • Erkrankt ein Tier sollten alle Tiere über mindestens 6 Wochen und mindestens 2 Wochen über das Vorliegen von Symptomen hinaus behandelt werden.
  • Ziel dieser Behandlung ist die Erregerelimination, die Katzen bleiben allerdings immer anfällig für Reinfektionen. Deshalb bleibt ein gezieltes Management zur Vermeidung von Reinfektionen und zur Vermeidung von Infektionen junger Katzenwelpen notwendig.
  • In Problembeständen sollten weitere Paarungen zunächst ausgesetzt werden.
  • In einem Bestand mit Chlamydienbefall sollte eine Impfung erst nach Behandlung aller Tiere vorgenommen werden (individuell nur bei gesteigertem Infektionsdruck).
  • Bei Krankheitsausbrüchen sollten alle Katzen (auch laktierende Kätzinnen) mit modifizierten Lebendvakzinen geimpft werden, da die Vorteile der Impfung (Schutz des Muttertieres vor Krankheit) die Nachteile überwiegen.
  • Bei Chlamydienbefall kann unter Umständen ein frühes Absetzen der Welpen (4. Lebenswoche) oder die Handaufzucht hilfreich sein, um die Übertragung von Kätzin auf Welpen zu vermeiden.

Besondere Empfehlungen zur Prophylaxe und Bekämpfung in Tierheimen und Tierpensionen (Anonymus 2008):

  • Verwendung von modifizierten Lebendvakzinen, wegen des schnell einsetzenden Impfschutzes und der besseren Wirksamkeit bei Welpen mit noch vorhandenen maternalen Antikörpern.
  • Katzen impfen bevor sie in den Bestand gesetzt werden, da modifizierte Lebendvakzinen leichte klinische Symptome auslösen können.
  • Hartmann und Hein (2002) empfehlen vor der Abgabe einer Katze in eine Tierpension eine Auffrischimpfung (Boosterung), wenn die letzte Impfung gegen Katzenschnupfen länger als sechs Monate zurück liegt.
  • Bei längerem Aufenthalt in einem Tierheim oder einer Katzenpension sollten die Tiere in den gleichen Abständen geimpft werden wie Privatkatzen.
  • Bei Krankheitsausbrüchen sollten alle Katzen (auch laktierende Kätzinnen) mit modifizierten Lebendvakzinen geimpft werden, da die Vorteile der Impfung (Schutz des Muttertieres vor Krankheit) die Nachteile der impfassoziierten Krankheit überwiegen.