Impfungen


Eine prophylaktische Impfung gegen die Geflügelpest ist in Deutschland und der EU verboten. Im Falle eines Ausbruchs kann die zuständige Behörde jedoch Ausnahmen vom Impfverbot erlassen. Näheres regelt die Geflügelpest-Verordnung und die Richtlinie 2005/94/EC.
Im Falle eines Ausbruchs in viehdichten Regionen kann es jedoch sinnvoll sein, Impfungen innerhalb eines umschriebenen Impfgürtels durchzuführen, um die Virusausscheidung zu reduzieren und eine weitere Verbreitung zu verhindern. Der Nutzen einer Impfung von Geflügel gegen aviäre Influenza hängt aber generell von der epidemiologischen Situation und dem allgemeinen Entwicklungsstand der betroffenen Region und/oder des Landes ab.22

Tritt die Tierseuche bei bestimmten Geflügelarten oder bei Wildvögeln endemisch auf, kann eine ordnungsgemäße Impfung parallel zu den konventionellen Quarantäne- und Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sein, um die Menge an zirkulierendem Virus zu verringern.9 Die Erfahrungen verschiedener Länder, in denen eine flächendeckende Impfung im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt wurde, zeigen, dass die Impfung ein geeignetes Mittel ist, um die Verbreitung des Virus bei Ausbruch der Krankheit einzuschränken.9,13

Die prophylaktische Impfung als unterstützende Maßnahme kann vor allem in Ländern, deren Veterinärsysteme und lokale Infrastrukturen von der Tierseuche überfordert werden könnten, eingesetzt werden.9
Solche prophylaktischen Impfungen könnten vor allem auch das Kontaktrisiko für den Menschen verringern.9,13 Dieser Aspekt sollte nicht unterschätzt werden, besonders wenn der für einen Ausbruch verantwortliche Virustyp ein erhebliches zoonotisches Potential zeigt.9,22

Doch verschlechtert die prophylaktische Impfung von Geflügel die Kontrollmöglichkeiten, da keine eindeutige Unterscheidung von geimpften Tieren und mit Feldvirus infizierten Tieren möglich ist. Außerdem könnte die Impfung einen selektiver Druck ausüben, der zu einer antigenen Drift  des auftretenden aviären Influenzavirus führen könnte.9

Humanimpfstoffe
Seit 2002 trifft die Bundesregierung mit dem „Nationalen Influenza-Pandemieplan“ Vorbereitungen für den Fall einer sich entwickelnden Pandemie.
Dazu gehört auch die Entwicklung eines Impfstoff-Prototyps, der die Zeit bis zum Einsatz eines geeigneten Impfstoffs gegen ein mutiertes aviäres Influenza-Virus auf ein absolutes Minimum verkürzen soll. Ein wirksamer Impfstoff kann nämlich derzeit erst dann entwickelt werden, wenn das tatsächlich von Mensch zu Mensch übertragbare Virus identifiziert ist.

Im Falle einer Pandemie sieht der Influenza-Pandemieplan vor, die rund 80 Millionen Bundesbürger zu Beginn der Pandemie mit einer ersten Impfdosis zu versorgen. Dies soll innerhalb von 16 Wochen geschehen. Nach weiteren sechs Wochen soll eine weitere Dosis folgen.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/FAQ/faq-zur-vogelgrippe.html?nn=437032#doc133408bodyText6